Hans Kolros ("Kolroß") von Bodnegg bekennt, daß Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ihm und seiner Ehefrau Anna Suter ("Sutrinen") sowie dem jüngsten Kind, das sie beide hinterlassen werden, auf Lebenszeit das Gut zum Loch in Liebenhofen verliehen hat. Dieses hatte bisher Margreth Maigenbergin, Ehefrau des Jörg Haßlach vom Honberg inne, die darauf verzichtet hat. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es auch nicht schlaizen, verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld, was die Urbarbücher und Rödel des Klosters ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn der Beliehene flüchtig bzw. ungehorsam ist, fällt das Gut dem Kloster heim. Er muß dann nach Landessitte mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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