Revers des DM Eberhard von Seinsheim über das ewige Wiederlösungsrecht Albrechts [I.] von Hohenlohe[-Weikersheim] auf die zwei dem DO verpfändeten Seen zu Herchsheim und Altertheim, 1420 Juni 29; Verkauf des Wiederkaufsrechts an diesen Seen an HDM Walter von Cronberg durch Graf Wolfgang von Hohenlohe[-Schillingsfürst-Weikersheim], 1538 [Jan. 2; Regest]; Verpfändung der zwei Seen zu Herchsheim und Altertheim an DM Eberhard von Seinsheim durch Albrecht [I.] von Hohenlohe[-Weikersheim], 1420 Juni 29;.