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Georg (Jorg) von Haun (Huene) bekundet, dass er bei Erasmus
(Asmues) von Baumbach, Heinrich von Baumbach und deren Schwiegermutter
Schulden hat. D...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1500 Oktober 13
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2, 3 und 4 restauriert)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Dinstag nach Dyonisy unnd Cristi unsers liben Herrn gebuert im fuenffzehenhuenderten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg (Jorg) von Haun (Huene) bekundet, dass er bei Erasmus (Asmues) von Baumbach, Heinrich von Baumbach und deren Schwiegermutter Schulden hat. Deshalb haben sechs Bürgen für ihn 17 Wochen lang in Hersfeld Einlager geleistet. Aus diesem Grund ist er gezwungen, einen Anteil an der Burg Burghaun zu verkaufen. Zuerst hat er seinen Verwandten - dem inzwischen verstorbenen Wilhelm von Haun sowie den Brüdern Giso von Haun und Johann von Haun - den Anteil entsprechend dem Burgfrieden zum Kauf angeboten. Da diese kein Interesse an einem Kauf gezeigt haben, hat Georg, wieder entsprechend dem Burgfrieden, Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, dem Lehnsherrn der Burg, diesen Anteil angeboten. Daher bekundet Georg zusammen mit seinem Sohn Philipp, dass sie für sich, ihre Ehefrauen Agnes und Anna sowie ihre Erben diesen Anteil an Burg, Stadt und Tal Burghaun mit allem Zubehör, allen Rechten und Einkünften an Abt Johann und das Kloster Fulda dauerhaft verkauft haben. Diesen verkauften Teil hat Georg zuvor von Erasmus und Heinrich von Baumbach, den Schwiegersöhnen seines verstorbenen Bruders Wilhelm, und seiner verwitweten Schwägerin käuflich erworben. Vom Verkauf ausgenommen sind lediglich der Anteil des verstorbenen Wilhelm an der Wüstung Schletzenrod (Sletzenrode) und die Besitzungen in Stadtlengsfeld (Lengsfelt), die Hersfelder Lehen sind. Abt Johann hat für Georg 787 rheinische Gulden an die von Baumbach gezahlt. Den Rest der Kaufsumme von 1900 guten rheinschen Gulden Frankfurter Währung erhält Georg selbst. Er quittiert Abt und Kloster den Erhalt dieser Summe und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche auf diese Summe. Das Kloster Fulda hat durch Verpachtungen bereits in der Burg Wohnrechte (behusung). Dazu zählt Georg die einzelnen Besitzungen des verstorbenen Wilhelm in den jetzt an Fulda verkauften Besitzungen auf: in der großen Kemenate im obersten Geschoss (in der obersten wanderung) Anteile an allen Erkern mit dem gesamten obersten Dachboden; auf dem Dachboden des Sommerhauses eine Kammer, dort, wo man rechter Hand zum Wendelstein aufsteigt; auf dem mittleren Dachboden eine Kammer neben dem Gemach; der kleinste Keller in der großen Kemenate, der Wilhelm allein gehört hat; das helle Haus, in dem Wilhelm gewohnt hat, neben dem Haus Georgs, mit allem Zubehör; das helle Nebengebäude bei der Kemenate, das an das andere Steinstockwerk der von Haun stößt - die anderen von Haun haben darunter einen Kellereingang (kellershals); die Rechte am Hof, wenn man zum innersten Bereich der Burg geht, auf der linken Seite Richtung großer Kemenate in der Ecke mit allem Zubehör; ein Teil an der Kanzlei vor der Burg mit Keller, wenn man zur Stadt geht auf der rechten Seite; Rechte an der Kemenate, dem Hofhaus und den Scheunen in der Stadt; diese Kemenate mit dem Hofhaus und allem Zubehör gehört zur Hälfte Bernhard von Haun; jetzt ist diese vom Kloster Fulda gepachtet; ein Anteil am Zwinger. Über alle Besitzungen erhält der Abt ein Verzeichnis. Sollte sich später herausstellen, dass nicht alle neu erworbenen Rechte und Besitzungen des Klosters in diesem Verzeichnis entsprechend den neuen Besitzverhältnissen in der Burg enthalten sind, soll dies zu Gunsten des Klosters korrigiert werden. In dem besagten Verzeichnis sind alle Besitzverhältnisse der Familie von Haun vor dem Verkauf dargelegt. Georg garantiert Abt und Kloster den ehemaligen Besitz seines verstorbenen Bruders, auch gegen Einsprüche anderer. Georg verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche an diesen Besitzungen zu Gunsten von Abt und Kloster. Er bittet seine Verwandten, diesem Rechtsgeschäft ebenfalls zuzustimmen. Georg löst mit dieser Urkunde die Verpflichtungen und Eide aller Hintersassen und Lehnsmänner seines Bruders Georg und übergibt sie der Herrschaft des Abtes und des Klosters. Er verzichtet für sich auf alle Ansprüche auf diese Leute. Georg versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten und ihnen nicht mit geistlichen oder weltlichen Rechtsmitteln zuwiderzuhandeln. Die allgemeinen Lehen der Burg, die der Älteste der Familie Haun vergibt, sollen auch weiterhin von diesem vergeben werden. Für diese Lehnsmänner besteht aber eine Dienstpflicht gegenüber dem Abt von Fulda. Sollten aus diesen Lehnsverhältnissen Vorteile für die von Haun erwachsen, sollen Abt und Kloster daran anteilig beteiligt werden. Georgs Ehefrau Agnes von Haun, geborene von Walen (Walln), und Philipps Ehefrau Anna von Haun, geborene von Hutten, bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Agnes bittet ihren Eidam Widukind von Romrod, für sie zu siegeln. Anna bittet ihren Vetter Dietrich von Ebersberg, für sie zu siegeln. Widukind und Dietrich siegeln ohne ihren Schaden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Haun, Philipp von Haun, Widukind von Romrod, Dietrich von Ebersberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 389-394
Vgl. hierzu auch Nr. 1319, 1325 und 1336.
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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