Wolffgang Hirschawer bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg die Propstei und das Amt auf den Wälden (1) für 20 Jahre erhalten zu haben. Er verspricht, das Amt persönlich oder mit Hilfe eines vertrauenswürdigen Vertreters zu verwalten, jährlich gemäß den Raittafeln abzurechnen, keinen Überzins von den Gütern oder Urbarleuten zu erwerben oder zu verkaufen zu gestatten und die Untertanen nicht mehr als bisher üblich zu belasten. Alle Einkünfte aus der Hochgerichtsbarkeit [die grossen puess und wänndel] im Amt fließen an den Erzbischof. Kardinal Mathias von Gurgg (2) als Koadjutor des Erzstifts Salzburg und Nachfolger Erzbischof Leonhards hat er treu zu dienen und vor Schaden zu bewahren. Schäden, die er in Diensten des Erzstifts auf Feldzügen erleidet, kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen; weitergehende Schadensersatzforderungen bestehen nicht. Verstöße gegen die getroffenen Vereinbarungen werden vom erzbischöflichen Rat behandelt, der auch über das Strafmaß entscheidet. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Hirsauer, Wolfgang

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv