Benedikt, Abt des Zisterzienserklosters Dobrilugk, Simon, Prior, Stephan, Unterprior und die ganze Gemeinschaft des Klosters bekunden, dass sie Johann Richter in Luckau ihren freien Hof in der selben Stadt auf Lebenszeit übertragen haben, behalten sich jedoch vor, wann immer es nötig ist, frei dort zu hausen. Sofern Johann Richter verstirbt, soll dessen Hausrat seinen Erben übergeben werden, ausgenommen den Dingen, die er dem Kloster vermacht. "gegeben [...] nach gots gebort firczenhündert jar dornach in dem sebin und firczigisten jare am fritage vor unsers hern Hymelfard"