Hans Im Hofe, Bürger zu Nürnberg, und Heinrich Linck, Bürger zu Schwabach, veranlassen als Eigenherren, dass Cuntz Schel seinem Bruder Adam eine zu Erbauung von Haus und Stadel geeignete Hofstatt überlässt und dieser sich verpflichtet, dem Cuntz Schel und dem Nu{e}tzel sowie zwei Höfen zu Rotenberg, die hinter dem Linck liegen, eine Wässerung aus dem Mühlbach zu gewähren.

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Staatsarchiv Nürnberg