Bundesstraße 75 wird um kurvenreiche Neritzer Ortsdurchfahrt herumgeführt
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V 100 / 37849
V 100 Zeitungsdokumentation
Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.2 Straßenverkehr >> 15.2.4 Verkehrsstraßen im Kreis (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen; insbesondere Bau)
30. Januar 1968
Enthält: Straßenbauamt Lübeck lässt erste Bauarbeiten zur Einrichtung einer Umgehungsstraße für die B 75 um Neritz herum durchführen. Die Umgehungstraße soll aus Richtung Bad Oldesloe hinter der "Schönen Aussicht" nach links abbiegen, durch das Bestetal führen und dann hinter der scharfen Kurve und Neritz wieder in die B 75 geleitet werden. Zuerst wird hinter dem Linauschen Hof ein Bestedurchlass angelegt sowie ein Feldweg unter der B 75 hindurchgeführt und am Ausgang von Neritz in Richtung Hamburg eine Brücke gebaut, über die eine Anschlussfahrbahn zur B 75 verlaufen soll.
Archivale
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.08.2025, 08:33 MESZ
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