Kaiser Franz lädt auf Erinnerung seines Reichs- und Hoffiskals Emilian Gottfried von Helm den großjährigen Sohn des verstorbenen Philipp Adam von Gemmingen zu Widdern, [Reinhard Dietrich], und Casimir von Gemmingen zu Bürg als Vormund über den minderjährigen Sohn [Karl August Wilhelm] des verstorbenen Karl Wilhelm von Gemmingen zu Widdern an den kaiserlichen Hof zur Rechtfertigung wegen versäumter Mutung des Reichslehens an zwei Drittel Blutbann in Schloss und Städtlein Maienfels samt zugehörigen Dörfern. Die von Weiler und von Gemmingen tragen den Blutbann zu Maienfels zu einem respektive zwei Dritteln vom Reich zu Lehen. Die verstorbenen Karl Wilhelm und Philipp Adam von Gemmingen haben als letzte um Belehnung nachgesucht, aber die Taxgebühren nicht abgeführt, weshalb die wirkliche Belehnung nicht erfolgte. Seither ist jahrelang nichts geschehen. Weil aber die Vasallen des Reiches verpflichtet sind, binnen Jahr und Tag bei der Lehnkurie um Investitur nachzusuchen, wäre das Lehen an sich verfallen. Dennoch ist der Kaiser bereit, die Belehnung zu erneuern, wenn die Vasallen binnen zweier Monate vor ihm erscheinen und die Gründe für die versäumte Mutung erklären.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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