Appellationis Auseinandersetzung um Weinausschank
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(1) 2149
Wismar M 96 (W M 2 n. 96)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
(1726) 30.03.1726-15.10.1726
Kläger: (2) Daniel Müller, Kaufmann in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Andreas Hein, Ratskellermeister in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Evers (A) Bekl.: Johann Dietrich Stemwede (A)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 30.03. um Abweisung der Appellation und Durchsetzung eines Ratsgerichtsurteils bittet Kl. am 11.04. um Fristverlängerung, die ihm am 13.04. gewährt wird, am 25.05. legt er seinen Schriftsatz vor. Hein hat den Ratsweinkeller gepachtet, wofür Rat ihm versprochen hat, ihn vor jeder Konkurrenz zu schützen. Da Müller seit einiger Zeit bei Hochzeiten, Taufen und anderen Gelegenheiten Wein in Flaschen und Kannen verkauft, bittet Hein den Rat, ihm dies zu verbieten. Am 27.01.1726 ist ein entsprechendes Mandat erfolgt, das es Kl. bei 30 Rtlr Strafandrohung verbietet, Wein zu verkaufen. Kl. ist hingegen der Meinung, er sei in die Privilegien des verstorbenen Ehemannes seiner Frau, Jochen Peters jun., eingetreten, der Wein en gros und en detail verkauft hat, der Verkauf von Weinen sei ein altes Kaufmannsrecht und durch die Statuten der Stadt gedeckt. Das Tribunal fordert den Rat am 12.07. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 15.10.1726 ein, ein Urteil des Tribunals ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Tribunal 1726
Prozessbeilagen: (7) von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 14.01.1726; Ratsgerichtsurteil vom 07.01.1726; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Beklagter: Andreas Hein, Ratskellermeister in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Evers (A) Bekl.: Johann Dietrich Stemwede (A)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 30.03. um Abweisung der Appellation und Durchsetzung eines Ratsgerichtsurteils bittet Kl. am 11.04. um Fristverlängerung, die ihm am 13.04. gewährt wird, am 25.05. legt er seinen Schriftsatz vor. Hein hat den Ratsweinkeller gepachtet, wofür Rat ihm versprochen hat, ihn vor jeder Konkurrenz zu schützen. Da Müller seit einiger Zeit bei Hochzeiten, Taufen und anderen Gelegenheiten Wein in Flaschen und Kannen verkauft, bittet Hein den Rat, ihm dies zu verbieten. Am 27.01.1726 ist ein entsprechendes Mandat erfolgt, das es Kl. bei 30 Rtlr Strafandrohung verbietet, Wein zu verkaufen. Kl. ist hingegen der Meinung, er sei in die Privilegien des verstorbenen Ehemannes seiner Frau, Jochen Peters jun., eingetreten, der Wein en gros und en detail verkauft hat, der Verkauf von Weinen sei ein altes Kaufmannsrecht und durch die Statuten der Stadt gedeckt. Das Tribunal fordert den Rat am 12.07. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 15.10.1726 ein, ein Urteil des Tribunals ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Tribunal 1726
Prozessbeilagen: (7) von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 14.01.1726; Ratsgerichtsurteil vom 07.01.1726; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ