#1683 Aug. 10 - Salem *Emanuel, Abt und Herr des reichsunmittelbaren Stifts und Münsters Salem (Salmansweiler) und Generalvikar des Zisterzienserordens in Oberdeutschland, [Martin Komberger], Prior, und das Kapitel daselbst bekunden: Wegen der Veräußerung der dem Stift gehörenden, in und um Esslingen gelegenen Güter, Einkünfte, Renten und Gefälle haben sie einerseits mit dem Haus Württemberg bereits Verträge (Tractaten) abgeschlossen; andererseits sind sie mit dem Reichsfreiherrn Franz Joseph von Wernau zu Pfauhausen und Steinbach - insbesondere wegen ihrer Gefälle, Renten und Rechte zu Steinbach - im Juli 1681 zu Achstetten durch ihre Abgeordneten in folgende Kaufverhandlungen getreten: Dem Freiherrn von Wernau werden die vier zum Gut Steinbach gehörenden Meierhöfe samt den Landgarben überlassen, ferner jährlich 14 fl 32 x 2 hl Zins, 5 Hennen, 23 Hühner, 320 Eier, 11 Imi 8 Maß Bodenwein, sodann die bisher üblichen Fronpflichten der Meier, Müller und Lehensinhaber, ferner Handlohn und Weglöse der vier Höfe in Höhe von 14 lb 8 ß sowie - neben den jährlichen Zinsen - 2 lb Handlohn und 4 lb Weglöse - zusammen 6 lb - von der Mühle, dazu aus 3 Tagwerk Wiese - neben den jährlichen Zinsen - 1 lb 15 ß Handlohn und Weglöse, alles in allem 22 lb 10 ß [Handlohn und Weglöse], ferner die dem Kloster Salem zustehenden Frevel, Strafen und Bußen, die Frucht- und Weinzehnten im gesamten Gut Steinbach und Hochdorf samt den dazu gehörigen gemauerten Zehntscheuern, die jährlichen Zinsen von 30 x und 1 Henne aus dem Zehnthäuslein, vom Neubauern Jörg Hummel 9 Heller Zins und Küchengefälle, sodann - je nach der Zelge - jährliche Gülten von 3 1/2 Simmri Dinkel und 3 1/2 Simmri Hafer, alles mit Einschluß des Patronatsrechts (ius patronatus nominandi et praesentandi). Außerdem sind in das Kaufgeschäft eingeschlossen verzinsliche Kapitalien zu 400 fl und die für 1681 einzufordernden Renten, Gülten, Zinsen, Zehnten und Landgarben sowie auch alle Restanten bei den vier Lehenmeiern und die jährlich zu entrichtenden pfarrherrlichen Abgaben. Kloster Salem verzichtet auf alle weiteren Ansprüche, händigt die über die verkauften Güter, Rechte und Gerechtigkeiten vorliegenden Urkunden (Brieff undt andere Documente) aus und verspricht, den Käufer schadlos zu halten. Die Kaufsumme beträgt 18000 fl, von denen 16000 fl in bar entrichtet worden sind. Die restlichen 2000 fl sind bis 11. Nov. (Martini) 1684 zu erstatten, wofür die Güter und Gerechtsame mit entsprechender Hypothek belastet und dem Stift Salem bis zur völligen Abzahlung verbunden bleiben. Die von Salem erwirkte und dem Kloster Kaisheim (Kaysersheimb), dem vormals die obgenannten Güter verpfändet waren, mitgeteilte erforderliche Zustimmung des Generalabts von Citeaux (Cistertz) enthält folgenden Vorbehalt: Falls die gen. Güter später einmal durch Kauf oder Erbschaft in nicht katholische Hände gelangen sollten, erhält das Kloster Kaisheim das unbeschränkte Vorkaufsrecht (Einstandtrecht) und hat Gewalt, die Güter mit dem Patronatsrecht und allen anderen Zugehörungen nach dem Brauch des Zugrechts [wie Einstandsrecht] an sich zu lösen. Mit diesem Vorbehalt hat sich der von Wernau einverstanden erklärt und gestattet, dass Kloster Kaisheim eine authentische Abschrift dieses Kaufbriefes, der gänzlich unangefochten bleiben soll, mitgeteilt wird. Die A. versprechen, diesen Verkauf, der bis auf die noch ausstehenden 2000 fl vollzogen ist, zu halten und verzichten auf alle Rechtsmittel. &A. (Unßere größere Abbtey undt Convents Secret undt respective Insigel) +Abschr. Pap.-Libell, 8 S. - abschriftliche Unterschriften: Emanuel Abbt zue Salmansweiler, F[rater] Martin Komberger, Prior allda - Rv. !Nro. 2; - VIII, 21 (verbessert aus: 19); - HStAS A 155 Bü 263