Vertrag zwischen Dietrich, Graf von Manderscheid und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Ahrweiler (Arweyler) über den Hof zu Eckendorf, gen. die ka>Sefferei , den die Kirche zu Ahrweiler als virneburgisches Kurmed (churmuttig) -Gut innehat: der Hof steht fortan der gen. Kirche zu; die bis jetzt angesammelten sequestrierten Gefälle des Hofes teilen sich beide Parteien zur Hälfte. Weitere Bestimmungen folgen. Sr.: Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Ahrweiler (mit dem Gerichts- und Schöffensiegel). Ausf. Perg. - Sg. anh. - Rv.