Gültverschreibung von Hans Georg Metz und seiner Frau Anna, beide zu Spöck, über 40 Gulden Hauptgut, für das sie jährlich zwei Gulden an die geistliche Verwaltung zu Graben zahlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...