Clarannan, Ehefrau des Philipp von Helb d.Ä., geb. von Falkenstein, beurkundet, von Anna von Weinsberg, geb. von Stoffeln (Stoffell), 12 1/2 rheinische Gulden leihweise auf ihre 27 Lot rheinischen Werkgoldes schwere Kette empfangen zu haben, wobei Anna ihr selbst den Zeitpunkt der Wiederlösung anheimgestellt hat; falls Clarannan vor Wiederlösung der Kette stirbt, soll diese Anna von Weinsberg und deren Erben verbleiben; nimand ist berechtigt, ihr bei der Auslösung zu helfen oder das Rechtsgeschäft unter Berufung auf weibliche "plodigkeyt, unverstendigkeit" oder Betrug anzufechten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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