Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind Johann Umbhofer der Jüngere von Offenhausen [Stadt Neu-Ulm] und seine Braut Elisabeth geborene Uhlin von Albeck ("Alböck") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] zusammen mit dem Wirt Zur Sonne in Ulm [abgegangen Bereich Herdbruckerstraße 26] Johann Schwarz und Christian Schaler von Pfuhl ("Pfuol") [Stadt Neu-Ulm] als vom Rat bestellte Pfleger des noch unmündigen Sohnes Johann des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Margarete geborene Merckler sowie Georg Herlin, Christian Schleicher und Johann Berg von Jungingen [Stadt Ulm] als vom Rat bestellte Pfleger der Braut erschienen. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau hat Johann Umbhofer mit Wissen und Zustimmung der Pfleger die folgende Ehevereinbarung mit Elisabeth Uhlin getroffen. Danach sollen sie den Sohn von Johann Umbhofer aus seiner ersten Ehe bis zu seiner Volljährigkeit bei sich aufziehen, ihn mit allem Lebensnotwendigen versorgen und ihn ein Handwerk erlernen lassen. Möchte er kein Handwerk erlernen, dann sollen sie ihm dafür ein Ross geben. Auch erhält er nach Erreichen der Volljährigkeit für seinen mütterlichen Erbteil 200 Gulden, 2 Jauchert Äcker und 11 Tagwerk Mahd. Stirbt Johann Umbhofer vor seiner Ehefrau, dann erhält sein Sohn Johann weitere 200 Gulden als väterlichen Erbteil. Danach fallen an Elisabeth Uhlin die von ihr in die Ehe gebrachten 600 Gulden, 2 Betten, ihre Kleider und eine Kuh. Die gesamte übrige Hinterlassenschaft soll zwischen dem Sohn aus erster Ehe, Elisabeth Uhlin und den eventuell aus der zweiten Ehe hervorgegangenen Kindern geteilt werden. Da der Sohn aus erster Ehe aber noch minderjährig ist und unter der Vormundschaft des Rats steht, haben sie nun diesen um Bestätigung des Ehevertrags gebeten. Nach Prüfung der Angelegenheit entscheidet der Rat, dass der Vertrag gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und dass für eine ausreichende Versorgung des Sohnes aus erster Ehe sowie der eventuellen Kinder aus der zweiten Ehe gesorgt ist. Daher genehmigt er den Vertrag und lässt ihn besiegelt mit dem Stadtgerichtssiegel ausfertigen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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