Eberhard Graf zu Württemberg, der Jüngere, beurkundet zu Stuttgart, dass der Gmünder Magistrat seinem Landschreiber Johann Keller 600 Gulden rheinisch von wegen Rudolfs von Westerstetten, worum dieser sich vom Aussteller ein Leibgeding erkauft hat, überantwortet habe. (Orig. Papier, Sg. des Eberhard Graf zu Württemberg)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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