A: Abt V. des Klosters Michelfeld. S: Kloster Michelfeld. E: Kloster Michelfeld. Betreff: Schilderung der Vorgeschichte: Wolfram de Heroltrivt (Heroldsreuth, Lkr. Pegnitz) übergab mit Zustimmung seiner Frau das Erbrecht an einer Manse, das ein gewisser Gottfried, als er als Mönch in das Kloster Michelfeld eintrat, der Frau Wolframs iure propinquitatis abgetreten hatte, an das Kloster. Für den Fall, dass die Schwester der Frau Wolframs, die nach dem Empfang von einem halben Talent sich ebenfalls an der Übergabe beteiligt hatte, nach dem Tod des Ehepaares oder auch schon früher den Besitz des Erbes beanspruchen sollte, wurde vereinbart, dass sie dem Kloster 2 Talente bezahlen und damit den Besitz erhalten sollte. Zur Bestätigung hatte Wolfram vor der Übergabe des Erbes dem Abt Volnand ein Talent und dem Vogt des Kaisers ein halbes Talent gegeben. Dispositio: Sechs Jahre später, nach dem inzwischen erfolgten Tod des Abtes Volnand, stellte Reimboto von Auerbach Ansprüche gegen Wolfram wegen des Erbes, die schließlich in Gegenwart des Abtes Heinrich von Michelfeld und etlicher seiner Brüder sowie des kaiserlichen Vogtes Eberhard kassiert wurden. Nach dieser Kassierung der Ansprüche Reimbotos erklärte die Schwester der Frau Wolframs in Gegenwart des Abtes, seiner Brüder und des kaiserlichen Vogtes Eberhard, dass sie das Erbe mit 2 Talenten auslösen wolle, was ihr von Wolfram und seiner Frau widersprochen wurde, worauf ihre Ansprüche in Gegenwart des Abtes und seiner Brüder sowie des kaiserlichen Vogtes Eberhard kassiert wurden. Für die Verteidigung seines Rechtes gab Wolfram Abt Heinrich 60 Nummos, dem Konvent ein Talent, dem kaiserlichen Vogt Eberhard ein Talent und 12 Nummos sowie den anderen seinen Helfern (auxiliarii) 3 lange Schillinge und 6 Nummos. Zeugen: Vogt Eberhard, Eberhard Zvptzer, Perchtold Heiden, Eberhard Forster, Prior Rudiger und der ganze Konvent des Klosters(Michelfeld).

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Staatsarchiv Amberg
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