Joh. Wilh. v. Mascherel, Rentmeister zu Hörde, Kl. gegen Bgm. und Rat zu Dortmund, Bekl. Einstellung der von den Erben des Georg Schöler zu Dortmund als Rechtsnachfolger des Joh. v. Fresendorf zu Opherdicke (1622) wegen einer Darlehnsschuld betriebenen Zwangsvollstreckung, weil dies Darlehen wucherig gewesen sei. RKG 1696

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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