Eberhart von Hardheim, Ritter, und Hanns sein Sohn bekennen, daß sie die Hälfte des Zehnten zu Freudenberg, die Eberhart von Graf Johann zu Wertheim um 800 fl. gekauft hat, bis zur Abzahlung der Summe von den Grafen (zu Lehen) tragen, wonach dann diese Urkunde zurückzugeben ist.