Das Kapitel des Marienstifts zu Jülich vergleicht sich mit Peter Faust, Schultheiß zu Düren wegen eines Kamps daselbst, welchen der Stift mit den Gütern, die es nach Zerstörung des Klosters Paradies durch Verwendung des Herzogs überwiesen erhalten, mitübernommen, dahin, dass der Schultheiß diesen Kamp in Erbpacht gegen einen Jahreszins von 8 Talern behalten solle, dass er aber diesen Zins solange zurückbehalten dürfe, bis die Rückstände der ihm schuldigen Fruchtrente von 10 Malter Roggen aus der Stiftsmühle zu Düren daraus gedeckt habe. Siegel der Paciscenten. Transfix 1574 Mai 3 Das Kapitel zu Jülich genehmigt einen vom Schultheiß Palen Fuß getätigten Tausch von Stiftländereien zu Düren. Siegel des Kapitels und des Schultheißen. 1573 Juli 31 Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg überweist den Kanonichen zu Jülich die Renten des "verkommenen Klosters" in Düren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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