Das Kapitel des Marienstifts zu Jülich vergleicht sich mit Peter Faust, Schultheiß zu Düren wegen eines Kamps daselbst, welchen der Stift mit den Gütern, die es nach Zerstörung des Klosters Paradies durch Verwendung des Herzogs überwiesen erhalten, mitübernommen, dahin, dass der Schultheiß diesen Kamp in Erbpacht gegen einen Jahreszins von 8 Talern behalten solle, dass er aber diesen Zins solange zurückbehalten dürfe, bis die Rückstände der ihm schuldigen Fruchtrente von 10 Malter Roggen aus der Stiftsmühle zu Düren daraus gedeckt habe. Siegel der Paciscenten. Transfix 1574 Mai 3 Das Kapitel zu Jülich genehmigt einen vom Schultheiß Palen Fuß getätigten Tausch von Stiftländereien zu Düren. Siegel des Kapitels und des Schultheißen. 1573 Juli 31 Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg überweist den Kanonichen zu Jülich die Renten des "verkommenen Klosters" in Düren.
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Das Kapitel des Marienstifts zu Jülich vergleicht sich mit Peter Faust, Schultheiß zu Düren wegen eines Kamps daselbst, welchen der Stift mit den Gütern, die es nach Zerstörung des Klosters Paradies durch Verwendung des Herzogs überwiesen erhalten, mitübernommen, dahin, dass der Schultheiß diesen Kamp in Erbpacht gegen einen Jahreszins von 8 Talern behalten solle, dass er aber diesen Zins solange zurückbehalten dürfe, bis die Rückstände der ihm schuldigen Fruchtrente von 10 Malter Roggen aus der Stiftsmühle zu Düren daraus gedeckt habe. Siegel der Paciscenten. Transfix 1574 Mai 3 Das Kapitel zu Jülich genehmigt einen vom Schultheiß Palen Fuß getätigten Tausch von Stiftländereien zu Düren. Siegel des Kapitels und des Schultheißen. 1573 Juli 31 Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg überweist den Kanonichen zu Jülich die Renten des "verkommenen Klosters" in Düren.
AA 0335, 120
AA 0335 Jülich, Stift, Urkunden
Jülich, Stift, Urkunden >> 1. Urkunden
1572 Dezember 10
Urkunde
Abschrift des Transfix 1573 Juli 31 in HS A I 4 Bl. 301 b
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:10 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
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- 1.2.3.1. Jülich (Tektonik)
- 1.2.3.1.5. Stift (Tektonik)
- Jülich, Stift, Urkunden AA 0335 (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)