Wahl von Heinz-Josef Thome zum Beigeordneten der Stadt Duisburg enthält u.a.: Aufhebung der vom Rat der Stadt vollzogenen Wahl durch den Regierungspräsidenten; Stellungnahme der SPD-Fraktion; Klage der Stadt Duisburg beim Verwaltungsgericht (durch Dr. Gus- tav Heinemann); Zeitungsausschnitte

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Stadtarchiv Duisburg
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