In der Justizmühle - Harry Wörz ist freigesprochen worden
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 R090054/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009 >> Unterlagen
22. Oktober 2009
Es war einer der spektakulärsten Prozesse in Baden-Württemberg: Harry Wörz, erst verurteilt, dann Zivilprozess, Wiederaufnahme, freigesprochen, der BGH kassiert das Urteil, dann wieder der Instanzenweg. Harry Wörz und sein Verteidiger haben Rechtsgeschichte geschrieben.
Was ist eigentlich passiert? Es ist der 23. April 1997. Damals scheinen sich die Schicksalswege von Harry Wörz aus Gräfenhausen und seiner Frau schon getrennt zu haben. Beide haben neue Partner. Doch dann wird sie angegriffen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Sie erleidet irreparable Hirnschäden, kann sich bis heute zur Tat nicht äußern. Zunächst sind auch ihr Geliebter und ihr Vater verdächtig. Beide Männer sind Polizisten, ebenso das Opfer. Harry Wörz wird zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt, viereinhalb davon hat er abgesessen.
Am Donnerstag, 22. Oktober, ging der Prozess vor der Mannheimer Landgericht zu Ende. Harry Wörz verließ das Gericht als freier Mann.
Gast im Studio: Gisela Friedrichsen - "Spiegel"- Autorin. Sie hat den Prozess von Anfang an beobachtet.
Was ist eigentlich passiert? Es ist der 23. April 1997. Damals scheinen sich die Schicksalswege von Harry Wörz aus Gräfenhausen und seiner Frau schon getrennt zu haben. Beide haben neue Partner. Doch dann wird sie angegriffen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Sie erleidet irreparable Hirnschäden, kann sich bis heute zur Tat nicht äußern. Zunächst sind auch ihr Geliebter und ihr Vater verdächtig. Beide Männer sind Polizisten, ebenso das Opfer. Harry Wörz wird zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt, viereinhalb davon hat er abgesessen.
Am Donnerstag, 22. Oktober, ging der Prozess vor der Mannheimer Landgericht zu Ende. Harry Wörz verließ das Gericht als freier Mann.
Gast im Studio: Gisela Friedrichsen - "Spiegel"- Autorin. Sie hat den Prozess von Anfang an beobachtet.
0:08:44; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Prozess
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
2025-11-21T15:27:08+0100
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