Ammann und Richter des Gerichts von Söflingen erteilen dem Zinser des Klosters, Andreas (Ainderlin) Pflieger, auf dessen Ansuchen einen Gantbrief über das wegen gemahnter und nicht bezahlter benannter Schulden des Hans Bauer den Älteren zu Söflingen öffentlich angebotene, jedoch von niemand, auch nicht von einem anderen im Elsass wohnenden Gläubiger ausgelöste Gut, nämlich Haus und Hofreite zu Söflingen, gelegen zwischen den Häusern des Gori Koch und Lux Glöcklin.