Georg Örtl bestätigt, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf der Mühle des Klosters in der Hofmark Pentling unterhalb des Dorfs an der Donau, auf der er jetzt sitzt, Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei, Kleine Gült, Herren- und Gattergült sowie Stiftsleistungen entrichten (siehe die Belehnungsurkunde Nr. 2110). S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling