Die von Seiten der Landesregierung verweigerte Exekution der bei dem Kammergericht zu Berlin in Rechtssachen des candidati juris Regel zu Weida an einem des Hauptmanns von Ribbeck am andern Teil ergangenen rechtlichen Erkenntnisse, ingleichen die von dem Kammergericht zu Berlin bei der Landesregierung gesuchte exekutivische Beitreibung einer der dortigen Hauptnutzholzadministration in der Rekonvention gegen den Floßkommissar Mylius zu Pretzsch zuerkannten Forderung

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Sächsisches Staatsarchiv
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