Anweisung: Nach Eingabe der Fürstlich Isenburgischen Rentkammer zu Birstein wegen Weigerung des Gemeinderats zu Offenbach, den Pfändungen bei uneinbringlichen Forststrafen ohne Gebühren beizuwohnen, ist den Patrimonialen Gerichtsherren, welche die Strafe zu beziehen haben, mitzuteilen, dass Gebührenfreiheit besteht

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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