König Karl IV. gibt mit Wissen und Willen der Kurfürsten dem Grafen Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt, weil dieser zu seinem Diener wurde, dessen Erben, Heinrich von Hohnstein, Propst zu Nordhausen sowie den Grafen zu Hohnstein Heinrich, Dietrich, Bernhard und Ulrich die Burg und die Stadt Gelnhausen mit allem Zugehör, 10 Schilling Heller auf den Zoll zu Mainz oder Oppenheim, die zwei Städte Nordhausen und Goslar mit allem Zugehör und die Nutzugsrechte des Reichs zu Mühlhausen mit allem Zugehör zu Pfand für 20.000 Mark lötiges Silber. Alles soll nur gemeinsam gelöst werden. Die Empfänger sollen Gelnhausen bei allen Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten lassen. Als zusätzliches Pfand, bis diese Pfandschaften übergeben worden sind, werden die Stadt Friedberg mit Zugehörde und die Reichsgülten und -steuern auf Frankfurt eingesetzt, was sowohl die Frankfurter als auch die Friedberger per Brief bestätigen sollen. Karl verpflichtet sich zur Hilfe mit 200 Mann mit Helmen, seinem Banner und auf eigene Kosten, falls die Städte sich gegen ihre Verpfändung wehren. Dafür treten Bischof [Friedrich] von Bamberg, Bischof [Albrecht] von Würzburg und Burggraf Johann von Nürnberg ein. Die kurfürstliche Zustimmung wird Karl besorgen. Sollten die Empfänger die Pfandschaft aus Not versetzen müssen, gilt alles, wie hier abgesprochen. Die noch ausstehenden 1.200 Mark lötiges Silber in Frankfurt wird Karl entrichten und dazu bei den Frankfurter Bürgern Jakob Knoblauch und Siegfried Frosch ein silbernes oder goldenes Pfand setzen.