Schwester Beatrix, Äbtissin, Priorin und Konvent der Heiligen Jungfrau zu Droylshaghen bekunden, daß Ritter Franko, Burgmann in Woldenberg, ihnen 10 Mark Bargeld in Soester Denaren gegeben hat mit der Verpflichtung, seiner Tochter Berthradis, Nonne ebenda, auf Lebenszeit jährlich zu Martini (11. Nov.) eine Mark aus den Gütern im Sypen zu zahlen. Bei Unterlassung der Zahlung steht den "amici" der Berthradis soviel Hafer aus den genannten Liegenschaften zu, daß diese ihr die Mark aushändigen können. Nach dem Tode der Berthradis sind jährlich zwei Seelmessen für Franko und seine Gattin Beatrix am Montag nach Advent und am Montag nach Laetare zu lesen. Sollten beide ihre Tochter überleben, ist an diesen Tagen je eine Messe zu Ehren der Heiligen Jungfrau zu lesen. Nach aller dreier Tode hat der Pleban zu Droylshaghen die Mark aus den Gütern im Sypen zu erheben. Der Konvent erhält davon an den Anniversarien die doppelte Menge Wein und Fisch, der Pleban selbst einen in Attenderne gängigen Schilling. Bei Nichterfüllung dieser Bestimmungen fällt die Mark aus den genannten Gütern an die Erben des Franko zurück. ipso die b. Petri ad vincula
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