Papst Sixtus IV. gewährt dem Ludwig Ebmer, Propst von St. Zeno bei Reichenhall, und seinen Nachfolgern das Recht, eine Mitra, einen Hirtenstab, einen Ring sowie alle weiteren Pontifikalien zu tragen. Die Pröpste dürfen ab sofort in ihrem Seelsorgebereich nach der Messe den Segen erteilen, im Fall der Abwesenheit eines päpstlichen Legaten einen Ablass erlassen, u.a. Paramente weihen und Novizen die niederen Weihen erteilen;. S: Papst Sixtus IV.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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