Hans Roßnagel von Untertürkheim ("Undern Dürnckhain"), gefangengesetzt [zu Cannstatt], weil er zu den Feinden des Herzogs Ulrich übergetreten war und sich des Meineids schuldig gemacht hatte, verpflichtet sich, an die Herzogliche Rentkammer in Stuttgart Atzung, Gefängniskosten und (laut ausgestelltem Schuldbrief) 2000 Gulden Landeswährung Abtrag zu zahlen (1000 Gulden sofort in bar; 500 Gulden an Bartholomäus [Aug. 24] der folgenden zwei Jahre), sein Leben lang in Untertürkheim ("Unnderdürckhain") zu bleiben, keine offenen Zechen noch das Bad mehr zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen, sondern [in Untertürkheim] als abschreckendes Beispiel "in uneern, offner Schannd unnd Laster die tag meins lebens vollenden", sich keiner Partei gegen den Fürsten anhängig zu machen, vielmehr jegliche Meuterei oder deren Vorbereitungen gegen die Obrigkeit unverzüglich anzuzeigen und schwört Urfehde. - Bürgen: Heinz Preeling gen. Fischer zu Untertürkheim ("Underdürckhein"), Hans Scharpf gen. Schlemmer zu Wangen und Jörg Schmack, Bürger zu Cannstatt ("Canntstatt"), alle drei Tochtermänner des A., mit 1000 Gulden (zu bezahlen einen Monat nach Straffälligkeit). Als Sicherung geben sie ihre Güter an, RV: "Cannstat. Hannsen Roßnagels genant Würts von Unnderdürncken sampt Bürgschafft 1000 fl. 1537"