Zwischen dem Ulmer Kaufmann und Bürger Anton Weihenmayer auf der einen Seite und Kaspar Mayer von Sonderheim ("Sondersheim") [Stadt Höchstädt a. d. Donau/Lkr. Dillingen] auf der anderen Seite ist es zu Streitigkeiten wegen rückständiger Abgaben und rückständigen Handlohns sowie ausstehender Klein- und Küchendienste, der Lieferung der Abgaben nach Ulm sowie des Heimfalls des Hofes des Kaspar Mayer und der deswegen dem Anton Weihenmayer entstandenen Unkosten gekommen. Zur Beilegung des Streits wurden beide Parteien vor die Hofratskanzlei des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg zitiert, wo die Räte und Kommissare des Pfalzgrafen dann einen Vergleich zwischen ihnen vermittelt haben. Kaspar Mayer liefert Anton Weihenmayer 40 Malter Getreide, und zwar vier Jahre lang jedes Jahr 10 Malter. Außerdem bezahlt er ihm für den rückständigen Handlohn und die aufgelaufenen Unkosten 200 Gulden, nämlich sechs Jahre lang jedes Jahr 33 Gulden und 20 Kreuzer. Auch wird Kaspar Mayer alle übrigen noch ausständigen Zinsen bezahlen und künftig seine Abgaben fristgerecht liefern, und zwar zur Hälfte nach Ulm und zur Hälfe nach Gundelfingen [Lkr. Dillingen], Lauingen [Lkr. Dillingen] oder Höchstädt [a. d. Donau/Lkr. Dillingen]. Für die Begleichung seiner Schulden hat er vor dem Landgericht in Höchstädt eine ausreichende Bürgschaft zu stellen. Anton Weihenmayer bietet an, Kaspar Mayer bei der Lieferung des nach Ulm bestimmten Teils der Abgaben Futter für seine Zugtiere sowie eine Mahlzeit zu reichen. Sollte Kaspar Mayer die festgelegten Raten seiner Schulden nicht fristgerecht liefern oder bezahlen, dann hat er die gesamte Summe auf ein Mal zu entrichten. Keine Entscheidung wird wegen der ebenfalls umstrittenen Leibfälligkeit des Hofes getroffen. Hier soll der geschlossenen Vergleich keiner Partei an ihren vorgeblichen Rechten Abbruch tun.