Eberhard von Weiler zu Altenburg entlässt Anna Brettling, die eheliche Tochter des Bastian Brettling und der Ursula Bür, beide zu Böserscheidegg, auf ihre Bitte, "auch durch gottes willen" und - wegen ihrer Armut - ohne Manumissionsgebühr aus seiner Leibherrschaft. Also spricht der Aussteller genannte Anna von ihrer bisherigen Eigenschaft und der daraus resultierenden Dienstbarkeit und Abgabenpflichtigkeit frei, verzichtet ihr gegenüber auch namens seiner Erben auf alle Ansprüche und Forderungen und gestattet ihr, ab sofort nach Belieben anderer Herren Schirm oder städtisches Bürgerrecht anzunehmen. Jedoch ist zusätzlich bedingt worden, dass die Freigelassene im Fall rechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Aussteller oder seinen Hintersassen deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren muss und dass sie ererbte Liegenschaften in des Ausstellers Grundherrschaft ablösen lassen muss und keinem Ortsfremden verkaufen darf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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