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König Maximilian I. bestätigt der Stadt Schwäbisch Hall deren Herkommen und Gewohnheiten im ehelichen Erbrecht, denenzufolge Ehegatten stets Universalerben ihrer intestat und ohne eigene Leibeserben verstorbenen Partner sind (einzige Ausnahme: Mannlehen) und die Angehörigen der jeweiligen Herkunfstfamilien von allen Ansprüchen ausgeschlossen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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