König Maximilian I. bestätigt der Stadt Schwäbisch Hall deren Herkommen und Gewohnheiten im ehelichen Erbrecht, denenzufolge Ehegatten stets Universalerben ihrer intestat und ohne eigene Leibeserben verstorbenen Partner sind (einzige Ausnahme: Mannlehen) und die Angehörigen der jeweiligen Herkunfstfamilien von allen Ansprüchen ausgeschlossen werden.