Der Mainzer Kurfürst Lothar Franz von Schönborn bekundet am 18. Januar 1720 zu Mainz, dass er den Vergleich zwischen dem Schultheißen und dem Rat der Stadt Aschaffenburg einerseits und der Zehnt vorm Spessart andererseits billigt. Die Einigung erfolgte nach Streit zwischen beiden Seiten wegen dem gemeinschaftlichen Recht beider Seiten am Wald Hohen Wart. Im Vergleich wird ausführlich die Setzung der Mark- und Schiedssteine vermerkt. Es folgt der Wortlaut des Vertragstext wie er von Matthäus Franz Dampier, Stadtschultheiß zu Aschaffenburg, und Johann Kaspar Merckel, Zehntgraf vorm Spessart, ausgehandelt wurde. Unterschrift des Mainzer Kurfürsten. Ankündigung des Sekretsiegels der Kurmainzer Kanzlei. (Siegel in offener Kapsel mit einer Schnur befestigt)
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