Graf Bernhard von Leiningen, Hofrichter, und die anderen Räte des Pfalzgrafen Philipp in dessen Hofgericht bestätigen eine Schlichtung, die Philipp von Ehrenberg und seine Schwester Dorothea, Heinrich Hinders Frau zu Heilbronn, in einem Erbstreit durch Dritte haben ausführen lassen. Danach sollen Barschaft und Fahrhabe wie bisher geteilt bleiben. Dorothea erhält die Brettener Güter ihrer gemeinsamen Mutter Kunigunde geb. von Sickingen. Mit ihrem Mann darf sie bei Lebzeiten den Hof zu Flehingen nutzen; nach beider Tod fällt der Hof an Philipp. Philipp erhält Hof und Mühle zu Münzesheim ("Montzels-"). Die Schulden +Konrads von Ehrenberg, ihres gemeinsamen Vaters, und Philipps bei Dorothea und ihrem Mann werden aufgehoben. Die Ansprüche an die Schulden Johanns vom Stein bei ihrer Mutter +Kunigunde über 250 fl werden geteilt, ebenso deren Hausrat zu Bretten. Siegler: Aussteller für sich und die Räte