Ebirhart Graf zu Wertheim und Gräfin Katerin, seine eheliche Hausfrau, stellen Prior und Konvent der Kartause Grünau (zu der Nuwencelle by Gruna) eine Gült von 40 Malter Korn wieder zu, wie sie die verstorbenen Eltern, Graf Rudolf und Gräfin Elsbeth zu Wertheim, ihnen erstmals verschrieben, sie selbst sie aber später gelöst haben. Die Gült besteht aus 24 Malter Korn von der Mühle zu Dertingen, mit Ausnahme des Rechtes auf Mast eines Schweines, 16 Malter Korn zu Kreuzwertheim (Heiligencrutzswertheim), nämlich 1/3 des Kornzehnten, 8 Malter Korngült, 2 Malter Hafer und 1 Fastnachtshuhn von Mechenharten Hof, 1 Malter Korn und 1 Fastnachtshuhn von Cunrat Schreutels Gut daselbst; sie kam zu Kauf und Lösung um 300 Pfund h Wertheimer Währung (vgl. StAWt-G Rep. 18 Lade XXV Nr. 18a, 20. November 1347), Lösung zwischen Weihnachten und Mitfasten (Letare). Für 20 Malter dieser rückerstatteten Gült sollen 4 1/2 Malter Korngült Aschaffenburger Maßes, daz sich zu Wertheim wol uff vier malter Korngülte Wertheimer maßes trifftet, in Fortfall kommen, welche die Eltern zu ihren Seelgeräte auf ihren Anteil am Zehnten zu Röllfeld übernommen haten, desgleichen 20 Pfund h Wertheimer Währung, die die Aussteller dem Kloster für die alsbald genehmigte Schaffung einer überzähligen Konventspfründe auf den Martinizins zu Wertheim und auf den Hof Eichenfürst (zu dem Eichin virste) überwiesen (StAWt-G Rep. 18 Lade XXV Nr. 28, 18. Dezember 1356). Von den übrigen 20 Pfund sind 6 Pfund auf die Zelle zu rechnen, die auf Veranlassung der Aussteller vom Kloster gebaut worden ist mit einem Aufwand von etwa 50 Pfund h Wertheimer Währung. Mit 6 Pfund werden die 6 Pfund vom Wertheimer Martinizins abgelöst, womit der Graf bei Trennung der Wertheimer Burgkapelle von der Pfarre Eichel den Pfarrer Albrecht daselbst und seine Nachfolger entschädigte (StAWt-G Rep. 18 Lade XIX Nr. 38, 5. Juni 1370). 8 Malter endlich fallen an den Pfarrer Cunrat zu Hasloch und seine Nachfolger, denen der Graf um 100 Pfund h Wertheimer Währung eine Rente in dieser Höhe verkaufte, um sie auf seine Güter zu übernehmen. Die beiden letzten Posten hat das Kloster den Pfarrern jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt zu entrichten, und zwar entweder in ihre Pfarrei oder nach Wertheim. Die Herrschaft kommt dafür auf, daß die Gülten der Pfarrer vom Kloster sicher angelegt werden. Die Mast eines Schweines behalten sich die Aussteller auf der Mühle zu Dertingen vor. Mit weiteren Lasten darf die Mühle nicht beschwert werden. Das Drittel am großen Zehnten zu Kreuzwertheim (Heiligencrutzswertheim) gehört dem Kloster in den Fruchtarten, in denen er eingeliefert wird. Eine Verbesserung des Zehnten ändert nichts am Kauf.