Edelherr Simon [V.] zur Lippe bestätigt das von seinem Vater
Bernhard [VII.] und seinem Onkel Simon mit Zustimmung des damaligen
Kirchherrn erteilte Privileg, in seiner Stadt Detmold (Deithmolde) ein
Schwesternhaus mit einer Kapelle zu errichten. Er gestattet nach
Besichtigung der Kirche mit Einverständnis seines Verwandten Johann von der
Lippe, des gegenwärtigen Kirchherrn zu Detmold, dem Augustinerchorherren
Johann Swarten, Pater des Schwesternhauses, der Mutter Myggeken und dem
Konvent den Neubau einer Kirche oder Kapelle mit einem kleinen Turm und
einer Glocke darauf, mit zwei oder drei Altären sowie die Anlage eines
Kirchhofs. Kirche oder Kapelle, Altäre und Friedhof sollen wie einst
konsekriert werden. Er gestattet ihnen, zwei oder drei gelehrte,
wohlbeleumundete Priester als Beichtväter und zur Abhaltung des
Gottesdienstes anzustellen und erteilt das Begräbnisrecht, alles unter
Vorbehalt der Rechte des Kirchherrn, dem sich die genannten Priester
unterzuordnen haben; ihm sollen auch die von weltlichen Personen an die
Klosterkirche gemachten Oblationen verbleiben; ihm soll das Kloster als
Entschädigung für die Schmälerung seiner Parochialrechte 60 gfl. bezahlen,
die als Rente anzulegen sind. Dafür hat er den Schwestern in Notfällen -
wenn der Pater nicht erreichbar sein sollte - die Sakramente zu
spenden.