Edelherr Simon [V.] zur Lippe bestätigt das von seinem Vater Bernhard [VII.] und seinem Onkel Simon mit Zustimmung des damaligen Kirchherrn erteilte Privileg, in seiner Stadt Detmold (Deithmolde) ein Schwesternhaus mit einer Kapelle zu errichten. Er gestattet nach Besichtigung der Kirche mit Einverständnis seines Verwandten Johann von der Lippe, des gegenwärtigen Kirchherrn zu Detmold, dem Augustinerchorherren Johann Swarten, Pater des Schwesternhauses, der Mutter Myggeken und dem Konvent den Neubau einer Kirche oder Kapelle mit einem kleinen Turm und einer Glocke darauf, mit zwei oder drei Altären sowie die Anlage eines Kirchhofs. Kirche oder Kapelle, Altäre und Friedhof sollen wie einst konsekriert werden. Er gestattet ihnen, zwei oder drei gelehrte, wohlbeleumundete Priester als Beichtväter und zur Abhaltung des Gottesdienstes anzustellen und erteilt das Begräbnisrecht, alles unter Vorbehalt der Rechte des Kirchherrn, dem sich die genannten Priester unterzuordnen haben; ihm sollen auch die von weltlichen Personen an die Klosterkirche gemachten Oblationen verbleiben; ihm soll das Kloster als Entschädigung für die Schmälerung seiner Parochialrechte 60 gfl. bezahlen, die als Rente anzulegen sind. Dafür hat er den Schwestern in Notfällen - wenn der Pater nicht erreichbar sein sollte - die Sakramente zu spenden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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