Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Graf Hamann (Hamman) von Leiningen-Rixingen, Herr zu Forbach, zu seinem Diener bestallt hat. Hamann soll mit neun weiteren (selb zehn) gerüsteten Dienern und Knechten auf Ansinnen des Pfalzgrafen zu allen Geschäften aufwarten. Im Dienst soll Hamann wie andere Diener vom Hof Futter, Mahl und Beschläge erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem der Schaden geschehen ist, anheimgestellt werden. Hamann hat Treue, Huld und ewige Verschwiegenheit gelobt und geschworen. Für seinen Dienst soll er jährlich 100 Gulden vom fürstlichen Kammermeister erhalten. Sein Dienstjahr beginnt zum nächsten St. Martinstag [11.11.1489].