Peter Krieg von Gutenberg, zu Kirchheim gef., weil er nach Mömpelgard gegangen war und bei seiner Rückkehr von dort im Auftrage von Jung Jörg von Ow, Kaspar Beckler und andern die Nachricht verbreitet hatte, jene wollten in spätestens zwei Monaten wieder im Fürstentum sein, und weil er diese Nachricht nicht, wie es seine Pflicht als Hintersasse und Untertan gewesen wäre, dem Vogt angezeigt hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, schwört U. und verspricht - sollte die Obrigkeit eine schärfere Bestrafung für notwendig erachten oder sollte er sich weiteren Vergehen als der obengenannten schuldig gemacht haben - sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu Kirchheim zu stellen. Er benennt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 100 fl Poenfall zu bezahlen. Bürgen: Martin Stoltzmann, Jörg Schmid von Schopfloch, Michel Nieberlin von Gutenberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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