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König Ruprecht gestattet dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein, im Dorf Wittstadt und dessen Bezirk Schultheißen, Schöffen und ein Gericht über seine und des Deutschen Ordens Leute und Güter zu setzen
König Ruprecht gestattet dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein, im Dorf Wittstadt und dessen Bezirk Schultheißen, Schöffen und ein Gericht über seine und des Deutschen Ordens Leute und Güter zu setzen