Bischof Wilbrand von Utrecht genehmigt auf Bitte des Konvents zu Bedbur (de Bedebure) und gemäß des von dem Konvent zu Echternach ersterem erteilten Privilegiums, dass der jederzeitige Propst zu Bedbur vom Echternacher Abt zur Investitur mit der Pfarre zu Kellen (Kenle) präsentiert und vom Propst zu Emmerich demnächst investiert werden, des bischöflichen und Archidiakonal-Gerechtsam unbeschadet und verstattet zugleich , dass derselbe Propst in Bedbur auf eingeholte bischöfliche Lizens die Seelsorge zu Kellen durch einen Priesterbruder seines Konvents versehen lassen dürfe. Zeugen: Die Dechanten Wulfram von St. Salvator, Andreas von St. Marien zu Utrecht, Gisilbert von Amestellen, Bernhard von Dolren Kämerer, Truchsess Arnold, Heinrich von Stenhus, Schultheiß Gisilbert, Ritter. Siegel ab.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner