Hans von Ramberg, derzeit Amtmann zu Stollhofen, übergibt Kurfürst Philipp von der Pfalz einige Eigenleute zu Kandel (Canel), Minderslachen, Minfeld, Weißenburg und Bergzabern mit ihren Erben im Gegenzug für eine ihm erwiesene Gnade. Die Eigenleute sollen dem Kurfürsten dienen, sich nicht ohne dessen Willen entfernen sowie verpflichtet und verbunden sein, wie sie es vorher gegenüber Hans von Ramberg waren. Hans befiehlt ihnen, sowohl Mann als auch Frau, dass sie dem Kurfürsten huldigen und ihre Pflicht tun, wie es Eigenleute ihrem Leibesherrn schuldig sind, danach wird er sie der Pflichten und Gelübde auf sich entbinden. Er verzichtet für sich und seine Erben auf die Eigenleute und deren Erben. Es folgt die namentliche Aufzählung der Eigenleute. Als Siegelbittzeugen werden Hans Holzapfel von Herxheim und Meister Hans Stalp, Landschreiber in der Guttenberger Gemeinschaft, hinzugebeten.