Kaiser Karl V. gibt den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Nürmberg, ihren Bürgern und Inwohnern, Gesandten und Kaufleuten, Untertanen und Hintersassen sowie deren dienern Faktoren und Handelsverwaltern mit allen Kaufmannswaren und anderen Gütern freies Geleit und Sicherheit.

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Staatsarchiv Nürnberg