Die Herzöge Simon und Konrad von Teck beurkunden, daß mit ihrer Zustimmung Frau Adelheid, Witwe Degelins und Tochter des Herters von Kirchheim, sich selbst und all ihr Gut dem Kloster anheim gegeben hat. Ausgenommen bleiben genannte Güter, über die Adelheid bis zu ihrem Tode selbst verfügen will und die ihr Sohn Degenlin erben soll. Die Herzöge verzichten auf alle Herrschaft und Vogtei über die gestifteten Güter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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