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Klage des Apothekers Werner Werneking ./. das Krameramt. Der Kläger begehrt Feststellung, dass er als Apotheker Zucker, Gewürz, Spezereien und andere zu einer wohlbestallten Apotheke gehörige Sachen in großem und kleinem Gewicht verkaufen dürfe. Er behauptet: das Recht zum Verkaufe dieser Sachen hätten die Apotheker in Münster stets gehabt.

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Stadtarchiv Münster
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