Sitzung vom 8.3.1955
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I 2 Alt-Viersen Alt-Viersen
Alt-Viersen >> 1. Gemeindeverfassung und -verwaltung >> 1.2. Rat >> 1.2.4. Ratsprotokolle >> Beschlussbuch Rat 2.11.1952 - 2.10.1956
Enthält: Beschlußfassung über die II. Nachtragssatzung für das Rechnungsjahr 1954; Genehmigung des Verwaltungskostenvoranschlages der Städt. Sparkasse für das Geschäftsjahr 1955; Festsetzung der Hebesätze für die Müllabfuhr für das Rechnungsjahr 1955; Festsetzung der Anschluß- und Benutzungsgebühren für die Stadtentwässerung für das Rechnungsjahr 1955; Beratung und Festsetzung des Haushaltsplanes und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1955 mit Anlagen (Stellenplan, Wirtschaftsplan und Stellenübersicht der Stadtwerke); Genehmigung der Ertragsrechnung der Städt. Sparkasse zum 31.12.1954; Genehmigung des Abschlusses der Verkehrs GmbH. für das Geschäftsjahr 1952 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung); Änderung der Satzung der Städt. Sparkasse; Neufassung der am 20.7.1954 beschlossenen Feuerwehrgebührenordnung; Neufassung der $$ 3 und 11 der am 20.7.1954 beschlossenen Ordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch, das der Stadt Viersen aus einer Schlachtung außerhalb des Gemeindebezirks zugeführt wird; Änderung der Satzung des Berufsschulzweckverbandes; Richtlinien über die Zuteilung und Zuweisung von Wohnraum für die Stadt Viersen; Genehmigung von überplanmässigen Ausgaben; Änderung der Satzung und Geschäftsordnung für den Beschlußausschuß; Bestellung des städt. Rechtsrats Hallupp zum 1. Vorsitzenden und des Regierungsassessors Dr. Rasche zum 2. Vorsitzenden der Beschwerdestelle in Wohnungssachen; Beschlußfassung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen; Erklärung des Notburgaviertels zum Aufbaugebiet auf Grund des § 3 des Aufbaugesetztes vom 29.4.1952; Beschlußfassung über einen Durchführungsplan für einen Teil des unter Punkt 17) näher bezeichneten Notburgaviertels; Ergänzungswahlen zu verschiedenen Ausschüssen; Verschiedenes; Neufassung der am 20.7.1954 beschlossenen Bürgschaftsübernahmeerklärung betr. Wohnungsneubauten Karl-Sonnenschein-Hof und Lohmannstraße; Aufnahme eines Darlehens von 1 Million DM zur Durchführung eines Großwohnungsbauprogramms; Aufnahme eines Darlehens von 574 500 DM von der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank Düsseldorf; Aufnahme eines Darlehens von 280 000 DM für den III. Bauabschnitt des Schlachthofes von der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank Düsseldorf; Aufnahme eines Darlehens von 40 400 DM zur Ablösung eines im Rechnungsjahr 1950 aufgenommenen Zwischenkredits für die Finanzierung von 10 Kleinsiedlungen, Darlehensgeber Städt. Sparkasse Viersen; Grundstücksangelegenheiten; Berufung des Stadtkämmerers Karl Jennrich, Viersen, Bahnhofstraße 21, zum Liquidator der Viersener Grundstücks- und Baugesellschaft m.b.H. i. L.
Sonstiges
Beschlussbuch Rat 2.11.1952 - 2.10.1956
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:22 MEZ