Die Schöffen zu Rheine (Rene) Hermen Winckerinck, Johan Winckerinck, Johannes de Kostere, Strot Hermen und Evert ton Vavewolde bekunden, dass Johan de Grove der Kirche in Rheine aus seinem Haus ebendort eine jährliche Rente von 12 Pfennigen, fällig am Karfreitagstag, verschrieben hat unter der Bedingung, dass die Leute, die zu Ostern den Leib des Herrn empfangen, davon Wein erhalten. Nach dem Tode des Johann muss der jeweilige Besitzer des Hauses die Geldrente zahlen. Zeugen sind Ludyke Rembertinck, Lubbe Beckerinck und der Schulte von Bentlage sowie genügend andere Ratsleute. Siegelankündigung: die Aussteller auf Bitten des Johan de Grove. in vigilia Marie Maddalene