Graf Ulrich vergleicht sich mit Gräfin Mechthilde dahin, dass dieser ihr Wittum, Morgengabe und eine Schuldforderung von 1000 fl. sichergestellt und sie bei ihren Kindern unterhalten werden solle, wogegen sie den Ansprüchen auf Vormunschaft über die Grafen Ludwig und Eberhard entsagt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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