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Revers der Brüder Karl und Wilhelm von Mansbach und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Schloss Mansbach und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda
Revers der Brüder Karl und Wilhelm von Mansbach und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Schloss Mansbach und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 13 Familien M >> 13.4 von Mansbach
1561 März 04
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist inn unnser stadt Fulda dinstags nach reminiscere den vierdtenn monatstag martii nach Christi unnsers liebenn herrnn gepurth im funffzehenhundertenn ein unnd sechtzigstenn ihar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Karl und Wilhelm von Mansbach (Mannspach) bestätigen für sich, und Hans von Schlitz genannt von Görtz (Gortz) sowie Hans Georg von Boyneburg (Beineburgk) zum Gehaus (Gehawes) bestätigen in Vormundschaft für die Kinder des verstorbenen Bernhard von Mansbach (Manspach) die Belehnung mit dem Schloss Mansbach (Mannspach) sowie Oberbreitzbach (Obernnbreidtsbach), Isleibs (Issenleibes) [alle Orte Gem. Hohenroda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl und Wilhelm von Mansbach (Manspach)
Revers bietet kein eigenes Datum; Datum des Insterts aufgenommen.