Mainz, 1574.02.19. (Richter Martin Weidmann). Katharina, Ww. Heinrichs von Mülheim, macht, etwas schwachen Leibs, ihr Testament: Sie vermacht ihrem nicht über 2 1/2 Jahre alten Söhnlein Konrad 30 fl., ihrem etwas besser erzogenen Sohn Hans 20 fl., ihrer Tochter Agnes 20 fl. und ein Bett, alles übrige ihren zwei Töchtern Christina, Konrad Rambsteins Frau, und Else, Frau des Heckers Johann Weigel; diese beiden sollen die auf 28 fl. sich belaufenden Schulden bezahlen und die beiden jüngsten Geschwister nähren und kleiden, bis sie ihr Brot selbst verdienen können, auch ihnen ihr Vermächtnis anlegen, daß sie die Hauptsumme Zeit ihrer Veränderung haben. Die beiden Eheleute haben dies versprochen. Z.: Heinrich Creftel, Gulfrich von Gelnhausen, Valentin Kluppel, Hans Müller, Peter Mülheim, Adam Fisch und Paulus Hirz.

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