Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Prior und Konvent der Augustiner zu Alzey einerseits und seinem Rat Johann von Morschheim andererseits Irrungen um den Margarethen-Zehnten zu Nieder-Wiesen (sannd Margarethen zehennd zw Nidderwissen) gehalten haben. Zuvor hatte er bereits am 16.05.1498 zu Heidelberg einen Vertrag zwischen den Parteien aufrichten lassen, wonach Johann den Zehnten gänzlich genießen und dem Kloster dafür einen mit 220 Gulden ablösbaren Zins von jährlich 14 Malter Korn und 14 Malter Hafer ausrichten sollte. Nachdem dem Kloster über zwei Jahre die Frucht nicht ausgerichtet worden sei, hat Kurfürst Philipp die Parteien zum heutigen Tag erneut verhört und entschieden: Johann von Morschheim und seine Erben erhalten fortan den strittigen Zehnten als Eigengut. Dagegen richtet dieser dem Kloster 220 Gulden aus, jeweils 50 Gulden zum Weihnachtsfest in den nächsten vier Jahren und abschließend 20 Gulden im fünften Jahr. Johann soll dem Kloster die Summe auf Erbes-Büdesheim versichern, auf die versessene Korngült verzichtet das Kloster dagegen. Beide Parteien haben in den Entscheid eingewilligt, sollen damit gänzlich vertragen sein und erhalten eine Ausfertigung. Der Pfalzgraf will sie darin schirmen, insbesondere, solange die Zahlung der 220 Gulden aussteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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